Der Listeneinkaufspreis ist der Preis, den das Produkt maximal kosten darf, damit der Verkäufer es zu dem vorgegebenen Listenverkaufspreis anbieten kann.
Der Bruttoverkaufspreis ist der Nettopreis plus die Umsatzsteuer.
Der Liefererrabatt ist ein Nachlass, den der Lieferant dem Unternehmer z.B. bei der Abnahme höherer Stückzahlen gewährt. Er wird vom Listeneinkaufspreis abgezogen.
Der Zieleinkaufspreis setzt sich zusammen aus Liefererrabatt und Bareinkaufspreis.
Der Liefererskonto ist ein Nachlass, den der Lieferant dem Unternehmer bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer bestimmen Frist (in der Regel 2 Wochen) gewährt.
Der Bareinkaufspreis setzt sich zusammen aus den Bezugskosten abzüglich des Bezugspreises.
Die Bezugskosten sind die Kosten die für den Einkauf der Ware anfallen (z.B. Fracht oder Versandkosten).
Der Bezugspreis ist der Preis, der dem Unternehmen entsteht bis die Ware auf dem Hof des Unternehmers verfügbar ist.
Die Handlungskosten beziehen sich prozentual auf den Bezugspreis. Sie beinhalten Kosten für "unproduktives Personal" (d.h. Mitarbeiter, die nicht direkt an der Herstellung eines Produktes oder dem Anbieten einer Dienstleistung beteiligt sind), Miete, Abschreibungen, Büro- und Verbrauchsmaterial sowie Stromkosten.
Die Selbstkosten sind die Kosten, die für Material, Fertigung, Entwicklung, Verwaltung und Vertrieb entstehen. Sie setzten sich zusammen aus Handlungskosten und Bezugspreis bzw. Einstandspreis.
Der Gewinn wird auf die Selbstkosten aufgerechnet und bildet mit den Selbstkosten den Barverkaufspreis. Er wird vom Verkäufer festgelegt.
Der Barverkaufspreis setzt sich zusammen aus Selbstkosten und Gewinn.
Barverkaufspreis
= (100 - Kundenskonto - Vertreterprovision)%
des Zielverkaufspreises
Der Kundenskonto (üblicherweise 2-3%) wird dem Kunden bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 2 Wochen) gewährt.
Die Vertreterprovision ist die Provision, die ein Verkäufer für den Vertragsabschluss erhält. Sie mindert den Barverkaufspreis prozentual.
Der Zielverkaufspreis setzt sich zusammen aus Vertreterprovision, Kundenskonto und Barverkaufspreis.
Zielverkaufspreis
= (100 - Kundenrabatt)% des Listenverkaufspreises
Der Kundenrabatt ist der Rabatt, den der Verkäufer dem Kunden gewährt. Man unterscheidet zwischen Treuerabatt und Mengenrabatt.
Der Listenverkaufspreis setzt sich aus Zielverkaufspreis und Kundenrabatt (wird vom Verkäufer festgelegt) zusammen.
Materialeinzelkosten sind Teil der Herstellungskosten. Es sind Kosten, die in der Kostenrechnung einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können. Die Materialeinzelkosten sind die Grundlage für die Umlage der Materialgemeinkosten.
Materialgemeinkosten sind Teil der Materialkosten. Es sind solche Kosten, die den einzelnen Kostenträgern (Produkten) nicht direkt zugerechnet werden können, wie z.B. Beschaffungskosten (Verpackungskosten oder Frachtkosten), Lagerkosten für das Lager in dem mehrere Materialien gelagert sind oder Prüfkosten.
In einer Kostenrechnung werden die Materialeinzelkosten mit den Materialgemeinkosten addiert um die Materialkosten zu errechnen.
Fertigungseinzelkosten sind solche Kosten der Fertigung, die direkt einem Kostenträger zugerechnet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Lohnkosten der Produktionsmitarbeiter (z.B. bei Akkordlohn).
Fertigungsgemeinkosten sind Teil der Herstellungskosten. Es sind jene Kosten des Fertigungsbereichs, die nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden können. Sie werden in der Kostenstellenrechnung in den Fertigungsendkostenstellen gesammelt.
Sondereinzelkosten der Fertigung sind Teil der Herstellungskosten. Sie gehören zwar zur Kostengruppe der Einzelkosten, können jedoch nicht einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden.
In einer Kostenrechnung werden die Fertigungseinzelkosten mit den Fertigungsgemeinkosten und den Sondereinzelkosten der Fertigung addiert um die Fertigungskosten zu errechnen.
Herstellkosten bezeichnen die Kosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen. In der Kostenrechnung spricht man dabei von Kostenträgern.
Verwaltungsgemeinkosten sind Kosten, die in der Verwaltung eines Betriebs anfallen, aber dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden können. In der Kostenrechnung werden die Verwaltungsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt.
Vertriebsgemeinkosten sind Kosten, die beim Vertrieb von Produkten anfallen, aber dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden können. In der Kostenrechnung werden die Vertriebsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch den Betriebsabrechnungsbogen ermittelt.
Sondereinzelkosten des Vertriebs sind z.B. Kosten für Verpackungsmaterial, Provision, Frachten, Zölle oder Werbekosten.
Selbstkosten sind die Summe aller durch den Leistungsprozess eines Betriebes entstandenen Kosten für einen Kostenträger (Produkt o. Erzeugnis). Sie enthalten somit die Material-, Fertigungs-, Entwicklungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Die Material- und Fertigungskosten bilden dabei den Block der Herstellkosten.